Leistungen wie das Landespflegegeld müssen sich am Einkommen orientieren – Menschen mit weniger finanziellen Mitteln müssen entlastet werden

„Generell begrüßen wir selbstverständlich, dass mehr Geld in Strukturen fließen soll, denn diese müssen dringend heute gestützt werden, damit sie nicht nur morgen, sondern auch übermorgen Bestand haben. Im Kitabereich beispielsweise muss die Finanzierungslücke geschlossen und in der Altenpflege müssen die Investitionskosten durch den Freistaat getragen werden, damit der Eigenanteil für die Pflegebedürftigen nicht weiter in die Höhe schnellt. Ebenfalls von höchster Dinglichkeit ist der Ausbau von Kurz- und Tagespflege, damit pflegende Angehörige endlich entlastet werden“, erklären Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl, die Landesvorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern, anlässlich der Beratungen des Bayerischen Landtags zum Nachtragshaushalt 2025.

Bei alldem müsse sichergestellt werden, dass eingesparte Mittel durch Kürzungen von Familienleistungen wirklich in Strukturen fließen und es gerecht zugehe. Schley und Wolfshörndl: „Familienleistungen sollten sich am Einkommen der Eltern orientieren. Es darf nicht sein, dass Familien mit niedrigerem Einkommen den Kürzeren ziehen, wie es durch die zum 1.1.2026 geplante Zusammenlegung von Krippengeld und Familiengeld der Fall sein könnte.“

Das Krippengeld ist die einzige Leistung, deren Auszahlung an eine Einkommensgrenze gebunden ist. Es wird bis zu einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro gezahlt und entlastet Eltern um bis zu 100 Euro bei Kitagebühren für Unter-Dreijährige. Das Familiengeld dagegen wird einkommensunabhängig ausgezahlt, pro Kind zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat sind es 250 Euro monatlich, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro. Beides soll zu einer jährlichen Zahlung in Höhe von 3.000 Euro pro Kind zusammengelegt werden. „Das würde exakt den 250 Euro Familiengeld im Monat entsprechen. Die zusätzlichen Mittel für Eltern mit geringem Einkommen und Eltern mit mehr als zwei Kindern würden wegfallen. Die Unterstützung von Eltern würde damit noch ungerechter als bisher, wenn sie nur noch mit der Gießkanne verteilt wird. Eltern mit geringem Einkommen erhalten dann dieselbe Summe wie Eltern, die staatliche Förderung weniger dringend benötigen. Wir plädieren statt dieser unsozialen Kürzung für eine Beibehaltung des Krippengelds, um es gerade Eltern mit geringen Einkommen zu erleichtern, ihr Kind in eine Kita zu schicken. Das Familiengeld dagegen sollte abgeschafft und die Mittel in die Kitafinanzierung umgeleitet werden. Davon hätten alle Seiten mehr“, sagen Schley und Wolfshörndl.

Das Landespflegegeld beträgt aktuell 1.000 Euro pro Jahr für jede*n Pflegebedürftige*n ab Pflegegrad 2 und soll auf 500 Euro pro Jahr reduziert werden. Besser als eine pauschale Kürzung wäre es laut AWO-Doppelspitze, das Geld gestaffelt nach Vermögen bzw. Einkommen auszugeben. Außerdem: „Besser und nachhaltiger wäre es, im Fall der stationären Pflege den Eigenanteil durch Übernahme der Investitionskosten zu reduzieren und pflegende Angehörige durch mehr Tages- und Kurzzeitpflege zu entlasten. Zudem muss endlich eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige analog dem Elterngeld geschaffen werden. Dafür soll sich Bayern beim Bund stark machen.“