Ab dem 9. Mai 2020 gelten neue Besuchsregelungen in unserem AWO-Zentrum – sie basieren auf den Bestimmungen der vierten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und wurden gemeinsam mit der Heim- und Pflegedienstleitung erarbeitet. Wichtig für uns ist, dass Angehörige wieder Ihre Familienmitglieder, die in unseren Hausgemeinschaften wohnen, besuchen können. Gleichzeitig muss natürlich ein höchstmöglicher Schutz für unsere Bewohnerinnen und Bewohner bestehen.

Folgende Regelungen haben wir getroffen:

• Ein Besuch ist nur von einer vorher festgelegten Kontaktperson pro Bewohner möglich.

• Maximal zwei Besuche pro Woche für höchstens 45 Minuten

• Die Termine müssen vorher mit dem Sozialdienst unter 0921/590586-65 vereinbart werden

Terminvereinbarung:

• Sie können Besuche von Montag bis Freitag vereinbaren. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit, die Besuchstermine auch auf Samstag bzw. Sonntag zwischen 10 und 16 Uhr zu legen – dieser besteht nur im Rahmen einer Sterbe-Begleitung.

Schutzmaßnahmen beim Besuch

• Ein Besuch ist nur möglich, wenn die Kontaktperson gesund ist und keine Erkrankungssymptome zeigt

• Der Besuch ist nur mit Mund- und Nasenschutz und einen Mindestabstand von 1,5 Metern möglich

• Bei schönem Wetter finden die Besuch in unserem Gartenpavillon statt

• Bei schlechtem Wetter finden die Besuche am Fenster Ihrer Angehörigen statt

• Kontakt am Fenster im Innenhof: Die Kontaktperson (Besucher) wird durch die Mitarbeiterin des Sozialdienstes durch die Hygiene-Schleuse begleitet, die in die Hausgemeinschaften führt. Der Besucher/die Besucherin führt unter Anleitung die hygienische Händedesinfektion durch. Danach wird er/sie zum Innenhof begleitet.

• Alle Besucher, die Besuchstermine in unserem Gartenpavillon oder am Fenster im Innenhof haben, müssen sich in eine Besucherliste eintragen

Wir weisen zudem darauf hin, dass bei einem positiven Test auf SARS-Covid-19, die hier erklärten Besuchsregeln eingestellt werden.