Die Pflegekosten im Überblick
(1) Die täglichen Entgelte bzw. Entgeltbestandteile betragen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (jeweils in Euro):
(2) Die Abrechnung erfolgt nach gleichen Monatsbeträgen unabhängig von der konkreten Anzahl. Alle Monatsbeträge werden mit 30,42 Tagen berechnet (365 Tage / 12 Monate = 30,42 Tage pro Monat).
(3) Nach § 43c SGB XI erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 folgende sogenannte Leistungszuschläge beim Bezug von Leistungen der vollstationären Pflege:
Bei einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI
– bis einschließlich 12 Monaten 5%,
– von mehr als 12 Monaten 25%,
– von mehr als 24 Monaten 45%,
– von mehr als 36 Monaten 70%
des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
Bei der Bemessung der Monate, in denen Pflegebedürftige Leistungen der vollstationären Pflege nach § 43 SGB XI beziehen, werden Monate, in denen nur für einen Teilzeitraum Leistungen nach § 43 bezogen worden sind, berücksichtigt. Die Einrichtung stellt der Pflegekasse des Pflegebedürftigen neben dem Leistungsbetrag den Leistungszuschlag in Rechnung und dem Pflegebedürftigen den verbleibenden Eigenanteil. Die Pflegekasse übermittelt für jeden Pflegebedürftigen beim Einzug in die Pflegeeinrichtung für alle vollstationär versorgten Pflegebedürftigen die bisherige Dauer des Bezugs von Leistungen nach § 43.
Anmeldeunterlagen
Hier finden Sie den Anmeldebogen, den Sie entweder ausdrucken und ausfüllen können – Sie haben aber auch die Möglichkeit, ihn digital auszufüllen und ihn uns per E-Mail an seniorenheim@awo-bayreuth.de zuzusenden.
IHR ANSPRECHPARTNER
AWO Bayreuth-Stadt e.V.
Hausgemeinschaften
Kontakt:
Natalie Erigin, Pflegedienstleitung
Tel.: 0921 590586-60
seniorenheim@awo-bayreuth.de