Die von der AWO beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! hat das notwendige Quorum deutlich überschritten. Dies teilte der Petitionsausschuss heute offiziell AWO-Vorstandsmitglied Brigitte Döcker mit. „Die über 74.000 erreichten Stimmen zeigen, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürger dieses Thema ist. Wir möchten uns bei allen bedanken, die sich mit uns in dieser letztlich doch sehr kurzen Zeit dafür eingesetzt und uns ihre Stimme gegeben haben. Nun fordern wir die Mitglieder des Petitionsausschusses dazu auf, die Petition an den Deutschen Bundestag zur Berücksichtigung und damit zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahren zu überweisen“, erklärt Döcker.
Petition „Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!“ hat notwendiges Quorum deutlich überschritten.
Die AWO macht seit Jahren auf die Tatsache aufmerksam, dass alle Kostensteigerungen, die in Pflegeheimen anfallen, aufgrund bisheriger gesetzlicher Regelungen, allein von den Bewohnerinnen und Bewohnern übernommen werden müssen. Dies soll mit der Petition geändert werden, denn bereits 2017 lagen die Kosten, die eine versicherte Person selbst übernehmen musste, im Bundesdurchschnitt deutlich über der durchschnittlichen Rentenleistung.⃰ „Ziel dieser Petition war und ist es, für die versicherten Leistungsbeziehenden der Pflegeversicherung einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten. Dieser muss auch über die Dauer der Pflege verlässlich abgesichert sein. Wir wollen, dass steigende Pflegekosten aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden, denn dafür wurde sie eingeführt und dafür zahlen Menschen ihre Beiträge“, betont Brigitte Döcker.
Aufgrund der gestiegenen Kosten in den letzten Jahren, waren und werden zukünftig immer mehr Rentenbeziehende gezwungen sein, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Pflege bezahlen zu können. „Aus Sicht der AWO ist es notwendig, Pflegekosten bundeseinheitlich zu definieren. Diese sind den Pflegekassen gesetzlich zuzuweisen, damit sie kein unkalkulierbares finanzielles Risiko mehr für Menschen mit Pflegebedarf darstellen. Das heißt, alle pflegebedingten Kosten sind aus Mitteln der Pflegeversicherung zu tragen. Eine Pflegeversicherung muss die Menschen absichern und ihnen sowie ihren Angehörigen Sicherheit geben“, betont Brigitte Döcker.
⃰ Zum Vergleich: Zum Ende des Jahres 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro. Die durchschnittlichen Heimkosten lagen bei monatlich circa 1.750 Euro.
Quelle: AWO Bundesverband