Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales schreibt:

Anlässlich der durch Allgemeinverfügung vom 20. März 2020 geltenden vorläufigen Ausgangsbeschränkung in Bayern möchten wir darauf hinweisen, dass die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege unverändert sicherzustellen ist. Die Eltern dürfen diese Kinder auch in die Einrichtungen bringen und von dort wieder abholen, es gelten entsprechende Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen. Auch der Weg zur Arbeit und wieder nach Hause für das Personal in den Einrichtungen ist natürlich weiterhin möglich.

Änderung der Allgemeinverfügung für die Notbetreuung:

Der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten wurde mit Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 21. März 2020 ausgeweitet: In der Gesundheitsversorgung und der Pflege kann es aufgrund der aktuellen Krisensituation und der in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen zu einem steigenden Personalbedarf kommen. In diesen beiden Bereichen besteht daher ab Montag, dem 23. März 2020 die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn nur ein Elternteil in einem dieser beiden Bereiche tätig ist.

Die Gesundheitsversorgung umfasst beispielsweise neben Krankenhäusern, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken und den Gesundheitsämtern auch die Kassenärztliche Vereinigung und den Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung. Hier geht es aber nicht nur um Ärzte und Pfleger, sondern um alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen: Dazu zählt etwa auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, aber auch die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen).

In den sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur gilt weiter die bestehende Rechtslage: Es kommt auf beide Elternteile an, bzw. bei Alleinerziehenden auf den oder die Alleinerziehende.

Quelle: Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, 332. Newsletter, Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung