Die Bundesregierung will die Entschädigungszahlungen für erwerbstätige Eltern bei fehlender Kinderbetreuung fortsetzen und ausweiten (§56 Infektionsschutzgesetz). So heißt es in einem Schreiben, das der AWO Kreisverband Bayreuth-Stadt erhalten hat. Das komplette Schreiben finden Sie im Anschluss.
Wichtige Information: Fortsetzung der Entschädigungsregelung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei fehlender Kinderbetreuung
26. Mai 2020|